Gemeinschaftsanlagen

Photovoltaik für Mehrparteienhäuser

Gemeinsame Stromerzeugung

Bereits 2017 wurde die rechtliche Basis geschaffen, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, wie z.B. Photovoltaikanlagen für Mehrparteienhäusern zu errichten und zu betreiben. Eine solche PV-Anlage versorgt mindestens 2 Wohn- und/oder Geschäftseinheiten („teilnehmende Berechtigte“) in einem Gebäude mit Elektrizität.

Generell gilt, dass die Bewohner des Gebäudes stets das Recht haben, sich an der Gemeinschaftsanlage zu beteiligen oder nicht. Ebenso können sie den Energieversorger für den notwendigen Strombezug aus dem Netz frei wählen.

Zentrales technisches Element der Gemeinschaftsanlage ist die Haupt- bzw. Steigleitung des Gebäudes. Ab dem Hausanschluss, welcher die Systemgrenze darstellt, versorgt die Hauptleitung die Verbrauchsanlagen im Gebäude wie gewohnt mit Netzstrom und die teilnehmenden Berechtigten mit dem Eigenstrom aus der PV-Anlage. Entscheidend ist der Einsatz von intelligenten Messgeräten „Smart Meter“, die die produzierten und verbrauchten Energiemengen je Viertelstunde und Verbrauchsanlage feststellen und dokumentieren.

Die ausgelesenen Daten und ein im Vorhinein festgelegter Aufteilungsschlüssels der selbst erzeugten Energiemenge dient dem Netzbetreiber zur Abrechnung von Netzbezug, Überschusseinspeisung und Eigenverbrauch.

Informieren Sie sich auch gerne unter https://energiegemeinschaften.gv.at/ (Klima- und Energiefonds) über die Möglichkeiten von gemeinsamen Anlagen auf Mehrparteienhäusern.

Vorteile und Nutzen gemeinschaftlicher Photovoltaikanlagen

Komponenten und zum Nachrüsten

Speicher

Akkusysteme, Eigenverbrauch, Hybridwechselrichter

E-Auto

E-Ladestation, PV-Carport, Überschussladen

Warmwasserlösung

E-Heizstab, Warmwasser, Überschussladen

Energiemanager

Eigenverbrauch optimieren und managen

Auch bei Gemeinschaftsanlagen möglich.
Weitere Informationen dazu unter Komponenten

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