Energieausweis - Das Typenschild für gebäude

Im Umgang mit Energie ist Information oft der fehlende Schlüssel. Ein Schlüssel zu bewussterem Energieeinsatz in Gebäuden und in der Folge zu Energiekosteneinsparungen, niedrigen Betriebskosten, hoher Behaglichkeit und verstärktem Klimaschutz im Gebäudesektor. Vielen EigentümerInnen und NutzerInnen von Gebäuden ist nicht bewusst, wie viel ihr Gebäude oder ihre Wohnung an Energie wirklich und im Verhältnis zu einer modernen Immobilie „verbraucht“. Gerade bei Erwerb oder Miete einer Immobilie ist es daher äußerst hilfreich, aus dem verpflichtet beigelegten Energieausweis die Information zu erhalten, wie energieeffizient die thermische Hülle und die gesamte Haustechnik sind. Schließlich muss vordergründig aus wirtschaftlicher Überlegung klar sein, wieviel Energie und in welcher Form zur Benutzung der Immobilie notwendig ist.

Unser Team ist befähigt qualitätsgeprüfte Energieausweise entsprechend der aktuellen OIB Richtlinie zu berechnen und in der ZEUS-Datenbank hochzuladen. Somit sind sie bundesweit abrufbar. Nähere Infos sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.energieausweise.net/

Der Energieausweis ist das Typenschild für Immobilien und das zentrale Instrument der energietechnischen Beratung. Bereits in der Planungsphase, bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes, ermittelt der fachkundige Energieberater die relevanten Energiekennzahlen und überprüft, ob die geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Sollte es nötig sein gibt er Tipps, wie die Gesamtenergieeffizienz noch gesteigert werden kann. Der qualitätsgeprüfte Energieausweis dient folglich auch als Information für Baubehörden und Förderstellen.

In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen nach und nach präzisiert und verschärft. Grundsätzlich muss ein Energieausweis in folgenden Fällen vorgelegt werden:

  • bei Baueinreichverfahren bei Neubau von freistehenden Gebäuden über 50m² Gesamtnutzfläche,

  • bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder einer ihrer Nutzungseinheiten (Wohnung, Geschäftslokal, etc.)

  • bei größeren (thermischen) Renovierungen von Gebäuden

  • bei Um– und Zubau von Gebäuden ab einer Verdoppelung der bisherigen Geschoßflächen

  • für größere öffentliche Gebäude, bzw. Gebäuden mit starker Kundenfrequenz (Aushangpflicht)

Diese Angaben sind ohne Gewähr und beruhen auf dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) und dem Steiermärkischem Baugesetz (Stmk. BauG.). Um zu klären, ob Sie für Ihr Vorhaben einen Energieausweis benötigen, oder ob es eine Ausnahme darstellt, wird in einem Erstgespräch geklärt. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular  -einfach unkompliziert!

Unsere Leistungen

Das Team der NEXT LEVEL ENERGY GMBH zeichnet sich durch höchste fachliche Kompetenz, langjährige Erfahrung und Zuverlässigkeit aus. Diplomierte „Energieberater nach ARGE EBA“ – bieten ein umfassendes Portfolio an energietechnischen (Beratungs-)Dienstleistungen an.

Haben Sie Interesse an einer kompetenten Beratung zu den Themen Energie, Heiz- und Betriebskosten, thermische Gebäudesanierung und -modernisierung, oder benötigen Sie einen fachlich korrekt erstellten Energieausweis für Sanierungsvorhaben oder Immobiliengeschäfte?

Die NEXT LEVEL ENERGY GMBH bietet Ihnen folgende professionelle Unterstützung:

  • kostenlose Erstberatungen als Erstinformation in unserem Büro

  • 1,5-stündige Vor-Ort-Energieberatungen inkl. Protokoll zur Ermittlung von Energiesparpotenzialen im Haushalt (nur in der Steiermark)

  • 2-stündige Vor-Ort-Energieberatungen inkl. Protokoll als Entscheidungsgrundlage für Heizungsumstellung, oder Gebäudesanierung

  • Vor-Ort-Energieberatungen für Mehrfamilienhäuser in Kärnten und der Steiermark

  • qualitätsgeprüfte Energieausweiserstellung (nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2019) für Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Sanierungscoaching und -begleitung im festgelegtem Ausmaß gemäß 3.1.II. Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF

Der Erste Schritt: Die Energieberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!